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Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Ämter
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Allgemeine Informationen |
Der Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Neben der Festlegung der Flächennutzung bereits bebauter Gebiete wird im Flächennutzungsplan auch die auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigte Flächennutzung bisher unbebauter Flächen dargestellt. Der Plan zeigt, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. ausgewiesen sind. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden. Für den Bürger hat er jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden die Bebauungspläne abgeleitet. Der Landschaftsplan Beim Landschaftsplan handelt es sich um einen Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege nach § 4 Abs. Hess. Naturschutzgesetz (HENatG). Er soll Grundlagen und Maßstäbe für zukunftsorientierte und naturverträgliche Siedlungs-, Freiraum- und Flächenplanung im Verband liefern. Leitbilder skizzieren naturschutzfachliche Ziele und Potentiale, die den Rahmen für weitere Planungen liefern. Darüber hinaus sind diese Bewertungsmaßstäbe eine wichtige Grundlage für Fachpläne, Eingriffsregelungen und sonstige Beurteilungen.
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Formulare