Die Gemeinde Einhausen bietet ein breit gefächertes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten. Drei Kindergärten, sowie die Betreute Grundschule stehen für eine Betreuung zwischen 3 Jahren und der 4. Schulklasse zur Verfügung. Bei einer finanziellen Notlage, übernimmt nach Prüfung der Einkommensverhältnisse ggf. das Jugendamt des Kreises Bergstrasse die Gebühren für die Kindergarten- und die U3 Betreuungsgebühren. Informationen hierzu erhalten Sie beim Jugendamt des Kreises Bergstrasse.
Wahl der Einrichtung/Vergabekriterien: Bei der Wahl des Kindergartens handelt es sich lediglich um einen Wunsch. Die Gemeinde ist bestrebt, den Wünschen der Eltern entgegenzukommen, dies kann aber leider nicht immer garantiert werden. Es ist daher möglich, dass Sie zwar die gewünschte Betreuungszeit, nicht aber den gewünschten Kindergarten erhalten. Die Belegung der Kindergärten erfolgt jeweils zu einem Stichtag im April. Zu diesem Zeitpunkt werden die vorhandenen Anmeldungen auf die einzelnen Betreuungseinrichtungen verteilt. Die Vergabe erfolgt nach folgender Reihenfolge: Kindergartenkinder: Geschwisterkinder haben Priorität, sofern die Aufnahme in den ersten 8 Monaten des Kindergartenjahres erfolgen würde.
Die Vergabe erfolgt nach Geburtsdatum und Wunsch der Eltern bis alle Plätze aufgebraucht sind. Gewünschte Betreuungsdauer und Zeitrahmen werden nicht berücksichtigt. Sofern alle Plätze vergeben sind erfolgt Umlegung in einen anderen Kindergarten bzw. ein Hinweis auf das neue Kindergartenjahr zu warten.
Nach dem Stichtag erfolgt sofortige Vergabe nach freien Plätzen in den jeweiligen Einrichtungen. Alle anderen Faktoren sind ab diesem Zeitpunkt nachrangig.
Sie erhalten kurz nach dem Stichtag eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde ob Sie den gewünschten Platz erhalten können. Sollten Sie den gewünschten Platz nicht erhalten haben, besteht auch die Möglichkeit bis zum kommenden Kindergartenjahr zu warten. Dies ist besonders für Kinder interessant, die Ihren Geburtstag spät im Kindergartenjahr haben, so dass nur ein geringer Zeitraum bis zum neuen Kindergartenjahr vergehen müsste. Aufgrund des Alters wäre dann der gewünschte Platz mit einer relativen Sicherheit zu erhalten. Bei der Wahl einer mehr als 6-stündigen Betreuung kommt nur ein Platz in der Kindertagesstätte Friedensstrasse in Frage.
Bei Kindern die nicht in Einhausen wohnen, erfolgt die Aufnahme unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Kündigung, da Einhäuser Kinder bei der Belegung der Betreuungseinrichtungen Priorität genießen. Kinder, die zum Stichtag noch nicht in Einhausen wohnen, werden bei der Vergabe der Plätze nachrangig behandelt.
U3-Betreuung: Die Vergabekriterien für die U3 Betreuung sind zunächst analog der Kriterien für die "regulären" Kindergartenkinder. Sofern die Nachfrage das Angebot übersteigt, werden die Plätze für die U3 Betreuung nach dem Datum der Inanspruchnahme des Platzes festgelegt. Das Kind, dessen Aufnahmedatum sich näher an dem Zeitpunkt eines frei werdenen Platzes befindet, erhält den freien Platz. Sollten Sie keinen Platz erhalten, bekommen Sie zunächst eine Mitteilung hierrüber. Ihr Kind bleibt jedoch noch auf der Warteliste und kann ggf. noch einen Platz erhalten, falls angemedete Kinder ihren Platz nicht wahrnehmen. Erst einige Wochen/Monate nach dem 2. Geburtstag Ihres Kindes erhalten Sie dann ggf. eine endgültige Absage. Hier sind dann auch die Details zu finden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Kindergartengebühren um eine Monatsgebühr handelt, wie es in der Gebührensatzung festgeschrieben ist. Eine tagesgenaue Abrechung bei Eintritten innerhalb eines laufenden Monats ist nicht möglich. Lediglich bei Eintritt nach dem 15. einen Monats wird die Gebühr für diesen Monat halbiert. Für die Sommerferien gilt diese Regelung allerdings nicht. Für Alleinerziehende gelten günstigere Konditionen. So beträgt die Gebühr für diesen Personenkreis nur 15 €/Monat pro Betreuungsstunde. Somit wären bei einer 9-stündigen Betreuung lediglich 135 € anstatt 172 € fällig. Letztendlich dürfen wir noch auf folgendes hinweisen: Ein Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde auf einen bestimmten Kindergarten oder eine bestimmte Betreuungszeit besteht nicht.
Betreuungsdauer: Sie können zwischen einer Betreuungsdauer von 4 bis 9 Stunden die für Sie passende auswählen. Die Wahl einer längeren bzw. kürzeren Betreuungsdauer ist nicht möglich. Weiterhin sind auch nur volle Stunden wählbar, wobei der Beginn und das Ende der Betreuungszeit ebenfalls auf eine volle Stunden festzulegen sind.
Ab einer Betreuungsdauer von 6 Stunden ist ein Mittagessen obligatorisch. Die von Ihnen ausgewählte Betreuungsdauer kann im Rahmen der Öffnungszeiten des Kindergartens festgelegt werden. So ist in der Kindertagesstätte Friedensstrasse zum Beispiel auch eine 5-stündige Betreuung in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr denkbar. Auch hier ist es möglich, dass bestimmte Betreuungszeiten aufgrund der geringen Resonanz oder anderer Gründe nicht angeboten werden. Sollten z.B. bei nur 4 Kindern eine Betreuungszeit zwischen 16.00 Uhr und 17:00 Uhr gewünscht werden, wird die Gemeinde diesem Wunsch kaum nachkommen können. Erst ab einer Kinderzahl von 10 Kindern, kann der Gemeindevorstand über die Einrichtung einer solchen Gruppe entscheiden.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, Ihre Betreuungsdauer individuell zu verändern. Für die derzeitige Gebühr von 3 € können Sie Stunden außerhalb Ihrer Vereinbarung zukaufen. Sollten Sie z.B. eine Betreuungsdauer von 5 Stunden gewählt haben, können Sie ihr Kind in Absprache mit der Leitung der Einrichtung auch bis zu 9 Stunden betreuen lassen. Durch diese Regelung wird den Eltern eine größere Flexibilität eingeräumt. In dem hier genannten Beispiel würde dann eine Gebühr von 4 Stunden x 3 € =12 € anfallen. Die Wahl einer längeren Betreuungszeit ist jederzeit jeweils zum Anfang eines Monats möglich. Bei einer Verringerung der festgelegten Betreuungszeit ist allerdings eine Wartezeit von 3 Monaten zu beachten (incl. des Monats der Antragsstellung). Diese Wartezeit von 3 Monaten ist auch bei Abmeldungen einzuhalten. Lediglich aus wichtigen Gründen (Umzug etc.) ist eine Abmeldung mit Wirkung zum Monatsende möglich.
Wir bitten Sie auch, gerade im Interesse der Allgemeinheit, sich an die vereinbarten Zeiten zu halten. Verspätungen können ebenfalls die Zahlung einer weiteren Betreuungsstunde zur Folge haben. Dies entscheidet die Leiterin des Kindergartens.
Alleinerziehende: Ein allein stehendes Elternteil mit einem im gleichen Haushalt lebenden Kind zahlt auf Antrag ab der 5. Betreuungstunde eine verringerte Gebühr. Maßgeblich hierfür ist eine Meldebescheinigung. Für Alleinerzeihende gelten folgende Konditionen: Betreuung von 4 Stunden 60 € Betreuung von 5 Stunden 75 € Betreuung von 6 Stunden 90 € Betreuung von 7 Stunden 105 € Betreuung von 8 Stunden 120 € Betreuung von 9 Stunden 135 €
Bambini Programm/Gebührenfreistellung des letzten Kindergartenjahres: Die Gemeinde Einhausen nimmt am Bambini Programm /Gebührenfreistellung für das letzte Kindergartenjahr teil. Für Sie als Eltern bedeutet dies, dass für Ihr Kind im letzten Kindergartenjahr ein um 76 € ermäßigter Beitrag fällig wird. Weitere Informationen hierzu: Bis zur 5. Betreuungsstunde entfallen die Betreuungsgebühren von max. 76 € komplett. Für eine darüber hinaus gehende Betreuung wird eine deutlich verringerte Betreuungsgebühr fällig. Diese beträgt jeweils: • 6-Stunden Betreuung 18 € • 7-Stunden Betreuung 40 € • 8-Stunden Betreuung 66 € • 9-Stunden Betreuung 96 € Für die Teilnahme an diesem Programm ist kein Antrag von Seiten der Eltern erforderlich. Alle betreffenden Kinder nehmen automatisch an den Gebührenfreistellung teil. Die Gebührenfreistellung gilt nicht für das Mittagessen. Dieses wird nach wie vor in gleicher Höhe erhoben. Stundenzukäufe bis zur 5. Betreuungsstunde im letzten Kindergartenjahr sind ebenfalls kostenlos. Ab der 6. Betreuungsstunde werden die Zukaufsstunden wie bisher berechnet. Eltern deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren zu erstatten. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig. Jüngere Geschwisterkinder zahlen auch im Falle der Freistellung des Bruders/Schwester wie bisher 50% der regulären Betreuungsgebühren. Eine Reduzierung findet hier nicht statt.
Ferientermine in den Betreuungseinrichtungen: | Jahr | 1. Ferientag | letzter Ferientag | Beginn Kindergärten | Beginn Betr. Grundschule | | 2009 | 13.07.2009 | 02.08.2009 | 04.08.2009 | 03.08.2009 | | 2010 | 26.07.2010 | 15.08.2010 | 17.08.2010 | 16.08.2010 | | 2011 | 18.07.2011 | 07.08.2011 | 09.08.2011 | 08.08.2011 | | 2012 | 23.07.2012 | 12.08.2012 | 14.08.2012 | 13.08.2012 | | 2013 | 22.07.2013 | 11.08.2013 | 13.08.2013 | 12.08.2013 | | 2014 | 18.08.2014 | 07.09.2014 | 09.09.2014 | 08.09.2014 | | 2015 | 17.08.2015 | 06.09.2015 | 08.09.2015 | 07.09.2015 | | 2016 | 18.07.2016 | 07.08.2016 | 09.08.2016 | 08.08.2016 | | 2017 | 23.07.2017 | 12.08.2015 | 14.08.2017 | 13.07.2017 |
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