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U3 Betreuung in Einhausen
Ämter
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Allgemeine Informationen |
Seit dem Kindergartenjahr 2007/2008 bietet der Gemeindekindergarten "Weschnitzwichtel" in der Bibliser Strasse erstmalig eine Betreuung für Kinder ab dem 2. Lebensjahr an. Die Betreuung findet in einer altersgemischten Gruppe, zusammen mit Kindergartenkindern statt. Insgesamt stehen 7 Plätze zur Verfügung, die Gruppenstärke reduziert sich von 25 auf 20 Kinder. Seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird dieses Angebot durch eine altersgemischte Gruppe im Kindergarten Hagenstraße ergänzt. Hier stehen 5 Plätze für eine U3 Betreuung zur Verfügung. Somit verfügt die Gemeinde aktuell über 12 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.
Im Kindergartenjahr 2011/2012 liegt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen deutlich über diesem Angebot. Es war daher nicht möglich, allen Kindern einen Platz anzubieten. In diesen Fällen bekommt das Kind einen Platz, dessen Inanspruchnahme des Platzes näher am Stichtag des freien Platzes liegt. Mit dieser Regelung wollen wir erreichten, dass eine ständige Fluktuation in der U3 Betreuung vermieden wird. Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Am 15.02.2012 wechselt ein Kind von der U3 Betreuung in die reguläre Kinderbetreuung. Dies ist max. 4 Wochen vor dem 3. Geburtstag möglich. Auf der Warteliste befinden sich zwei Kinder. Kind A wird am 01.03.2012, Kind B am 04.03.2012 zwei Jahre alt. Somit würde bei gleichen Kriterien, Kind A diesen Platz erhalten, da sein Aufnahmedatum näher an dem Datum des zu vergebenden Platzes liegt. Allerdings müssen die Eltern von Kind A diesen Termin auch wahrnehmen. Sollten Sie diesen Platz erst zum 01.05.2012 beanspruchen kommt wiederrum Kind B zum Zuge. Betreuungsdauer/Aufnahme:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Betreuungsdauer individuell zu verändern. Für die Gebühr von 5 € können Sie Stunden außerhalb Ihrer Vereinbarung zukaufen. Sollten Sie z.B. eine Betreuungsdauer von 5 Stunden gewählt haben, können Sie ihr Kind in Absprache mit der Leitung der Einrichtung auch bis zu 7 Stunden betreuen lassen. Durch diese Regelung wird den Eltern eine größere Flexibilität eingeräumt. In dem hier genannten Beispiel würde dann eine Gebühr von 10 € anfallen.
Die Wahl einer längeren Betreuungszeit ist jederzeit jeweils zum Anfang eines Monats möglich. Bei einer Verringerung der festgelegten Betreuungszeit ist allerdings eine Wartezeit von 3 Monaten zu beachten. Wir bitten Sie auch darum, sich an die festgelegten Zeiten zu halten. Bei wiederholten Verstößen gegen die gebuchte Zeit ist die Leiterinnen angehalten auch in diesem Fall eine Zusatzstunde von 5 € zu berechnen.
Bei Kindern die nicht in Einhausen wohnen, erfolgt die Aufnahme unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Kündigung, da Einhäuser Kinder bei der Belegung der Betreuungseinrichtungen Priorität geniessen.
Die Belegung der U3-Plätze erfolgt durch die Gemeinde derzeit an einem Stichtag, Anfang April des jeweiligen Jahres. In diesem Monat erhalten die Eltern auch einen Bescheid über die Aufnahme. Kinder, die zum Stichtag noch nicht in Einhausen wohnen, werden bei der Vergabe der Plätze nachrangig behandelt. Bei der Vergabe der Plätze werden zunächst die jüngeren Kinder vorrangig behandelt. Weitere Vergabekriterien sind "Berufstätig" und "Alleinerziehend". Somit genießt ein junges Kind eines berufstätigen, alleinerziehenden Elternteils, die höchst Priorität bei der Belegung der U3 Plätze.
Wir dürfen weiterhin darauf hinweisen, dass ein Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde auf Aufnahme, auf eine bestimmte Betreuungszeit, auf Stunden außerhalb der Vereinbarung sowie auf eine bestimmte Kinderbetreuungseinrichtung, nicht besteht.
Gebühren:
Für Geschwisterkinder gilt eine Gebührenreduzierung von 50% für das jüngste Kind. Somit ruft ein älteres Kind, das sich ebenfalls in der U3 Betreuung oder der Kindergartenbetreuung befindet, diese Reduzierung für das jüngere Kind hervor. Für den Bereich der Betreuten Grundschule gilt diese Regelung nicht.
Ein allein stehendes Elternteil mit einem im gleichen Haushalt lebenden Kind zahlt auf Antrag ab der 5. Betreuungstunde eine verringerte Gebühr, deren Höhe sie der jeweils aktuellen Satzung entnehmen können. Sie beträgt:
Für 5 Stunden Betreuung 128 € (Nur für Alleinerziehende) Für 6 Stunden Betreuung 154 € (Nur für Alleinerziehende) Für 7 Stunden Betreuung 180 € (Nur für Alleinerziehende) Zukaufsstunde: 2,60 € (Nur für Alleinerziehende)
Bitte beachten Sie auch, dass die Gebühren für den Kindergarten auch während der 3-wöchigen Schließung in den Sommerferien ohne Reduzierung fällig werden. Nach unserer Gebührensatzung handelt es sich bei den Kindergartengebühren grundsätzlich um eine Monatsgebühr. Eine auf Tage oder Wochen basierende Einzellfallabrechnung ist daher generell nicht möglich. Lediglich bei einem Eintritt während des laufenden Kindergartenjahres wird die Hälfte der jeweiligen Monatsgebühr verlangt, wenn der Betreuungsbeginn nach dem 15. des Monats stattfindet. Für den Beginn und das Ende des Kindergartenjahres gilt diese Regelung nicht. Hier wird der volle Beitrag fällig. Mit Ihrer Unterschrift unter diese Anmeldung erkennen Sie die genannten Regelungen sowie die jeweils geltenden Satzungen an. Für Fragen zur Anmeldung oder zu anderen genannten Punkten steht ihnen unter der Rufnummer: 06251-960231 Herr Stefan Grimm zur Verfügung. Die Anmeldung können Sie weiter unten downloaden. |
Formulare
- Kindergarten Abmeldung (34kb)
- Kindergarten Anmeldung U3 (62kb)
- Kindergarten Benutzungssatzung (22kb)
- Kindergarten Gebührensatzung (26kb)
Rechtsgrundlagen |