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Ortsgericht

 

Ämter

 
 

 

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage des Hessischen Ortsgerichtgesetzes besteht in Einhausen als Rechtspflegeeinrichtungen und Hilfsbehörden der Justiz ein Ortsgericht (Ortsgerichtsvorsteher Bürgermeister Philipp Bohrer)

 

Die Ortsgerichtsmitglieder (Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen) üben ein Ehrenamt aus und werden von der Gemeindevertretung auf 10 bzw. 5 Jahre gewählt und von dem Direktor des zuständigen Amtsgerichtes ernannt.

 

Dem Ortsgericht Einhausen gehören 5 Mitglieder an. Diese sind:

● Ortsgerichtsvorsteher Philipp Bohrer (Bürgermeister)
● Schöffe und Stellvertreter Kurt Müller
● Schöffe Heinz-Dieter Freudenberger 
● Schöffe Ernst Beck
● Schöffe Winfried Knaup

 

Jedem Ortsgericht - übrigens eine Einrichtung, die es nur in Hessen gibt - obliegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmte Aufgaben. Diese sind teilweise vom Ortsgerichtsvorsteher allein oder gemeinsam mit einem oder auch zwei Schöffen wahrzunehmen.

 

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen