Inhalt:
Kurzarbeitergeld beantragen
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, in dem die übliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird, kann Ihnen ein sogenanntes Kurzarbeitergeld gewährt werden. Durch die Leistung bleiben Arbeitsplätze erhalten und Arbeitslosigkeit wird vermieden. Das Kurzarbeitergeld muss nicht durch Sie, sondern durch Ihren Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung (Betriebsrat) beantragt werden. Berechnung Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach der Nettoentgelt-Differenz infolge des Arbeitsausfalles im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) und wird wie folgt ermittelt: pauschaliertes Soll-Entgelt Pauschaliertes Soll-Entgelt: Bruttoarbeitsentgelt ohne Arbeitsausfall, gemindert um pauschalierte Abgaben Die pauschalierten Abgaben umfassen:
Leistungssätze Das auszuzahlende Kurzarbeitergeld wird – wie bei Arbeitslosengeld – in zwei verschieden hohen Leistungssätzen gewährt:
Voraussetzungen Kurzarbeitergeld erstattet die Agentur für Arbeit dem Betrieb, wenn
Vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind Arbeitnehmer, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind, beispielsweise Arbeitnehmer,
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| An wen muss ich mich wenden? |
die Agentur für Arbeit, die für den Standort der Lohnabrechnungsstelle Ihres Arbeitgebers zuständig ist. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Zur Anerkennung der Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist das Formular " Anzeige über Arbeitsausfall" zu verwenden. Für die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes sind grundsätzlich die Vordrucke "Kurzarbeitergeld Antrag" und "Kurzarbeitergeld-Abrechnungsliste" zu verwenden. Sie sind in einfacher Ausfertigung bei der Agentur für Arbeit – durch den Arbeitgeber – einzureichen. Die erforderlichen Vordrucke und ein Merkblatt mit Hinweisen zum Verfahren sind im Internet abrufbar:
Weitere Unterlagen und Nachweise
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| Welche Gebühren fallen an? |
Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Kosten oder Gebühren. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen das Kurzarbeitergeld kostenlos auszurechnen und auszuzahlen. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Anzeige / Antrag
Geht der Antrag verspätet bei der Agentur für Arbeit ein, können Leistungen ohne Rücksicht auf die Gründe nicht mehr gewährt werden. Zahlungsdauer Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Kurzarbeitergeld kann in Ihrem Betrieb bis zum Ablauf von sechs Monaten seit dem ersten Kalendermonat gewährt werden, für den Kug gezahlt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt diese Bezugsfrist bis auf 24 Monate verlängern.
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| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf Arbeitsausfall anzeigen Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, muss der Arbeitgeber (oder auch die Betriebsvertretung wie etwa der Betriebsrat) zunächst den Arbeitsausfall anzeigen. Dies erfolgt schriftlich bei der Agentur für Arbeit auf dem Formular "Anzeige über Arbeitsausfall" ("Erforderliche Unterlagen"). ACHTUNG! Eine mündliche oder telefonische Anzeige erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht.
Meldepflicht / Vermittlung in eine andere Arbeit Die Agentur für Arbeit kann einen Bezieher von Kug auffordern, sich an Tagen des Arbeitsausfalls persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Kommen Sie einer solchen Aufforderung bitte pünktlich nach. Die Agentur für Arbeit kann Bezieher von Kug auch in andere zumutbare Arbeit (Zweitarbeits- oder Dauerarbeitsverhältnis) vermitteln. Wenn Sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen einen Meldetermin versäumen oder eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene zumutbare Beschäftigung nicht annehmen oder nicht antreten, ohne für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund zu haben, werden die beim Arbeitslosengeld geltenden Vorschriften zur „Sperrzeit“ entsprechend angewendet.
WICHTIG! Unabhängig davon, ob Sie Kurzarbeitergeld erhalten, sind Sie auch bei einem ungekündigtenm Arbeitsverhältnis verpflichtet, sich unverzüglich arbeitsuchend zu melden, falls ein Arbeitsplatzverlust droht. Sonstiges Personalanpassung wegen Betriebsänderung In diesem Zusammenhang können auch Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen, die der Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt dienen, in Betracht kommen. Mehr zum Thema erfahren Sie aus den nachfolgenden Angeboten der Bundesagentur für Arbeit: |
| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeit und Beruf Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |