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Bürgerhaus der Gemeinde Einhausen

 

Ämter

 

 

Allgemeine Informationen

Bürgerhaus Frontansicht

Bitte klicken Sie auf das Bild um zur Bildergalerie des Bürgerhauses zu gelangen.


Das Bürgerhaus steht allen Einhäuser Bürgern für Festlichkeiten zur Verfügung. Weiterhin ist es, neben der Mehrzweckhalle, der Veranstaltungsort mit den meisten Aktivitäten. Zahlreiche Basare, Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen finden das gesamte Jahr hinweg statt. Viele erfreuen sich, auch über die Einhäuser Ortsgrenzen hinweg, großer Beliebtheit, wie z.B. die Vogelausstellung und der Hobbykünstlermarkt.  

 

Für den Antrag zur Nutzung des Bürgerhauses nutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Sie können dieses Online ausfüllen. Es ist jedoch notwendig, das Formular auszudrucken und persönlich zu unterzeichnen. Aus der Haus- und Benutzungsordnung können Sie auch die derzeitigen Gebühren für die Nutzung entnehmen.

 

 

Im Bürgerhaus besteht Rauchverbot!


So gehen Sie vor, wenn Sie das Bürgerhaus anmieten wollen:

  1. Sie klären mit der Gemeindeverwaltung, ob der von Ihnen gewünschte Termin noch frei ist.
  2. Danach stellen Sie den Benutzungsantrag.
  3. Nun fertigen wir den Benutzungsvertrag. Dieser ist von Ihnen zu unterschreiben.
  4. Spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung ist die Gebühr und die Kaution in der Gemeindekasse zu bezahlen.
  5. Ggfs. erstellen wir für beschädigtes Geschirr eine Kostenersatzrechnung.

 Für folgende Veranstaltungen steht das Bürgerhaus nicht zur Verfügung:

  • 18. u. 20. Geburtstag
  • Polterabend
  • Hennaabend
  • Veranstaltungen über 140 Personen
  • Lan-Partys und Konzerte



Bildergalerie des Bürgerhauses

Beispieldekoration im Saal

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen